1. Die Parameter für die Festsetzung der Funktionszulage für die einzelnen Führungsstrukturen laut den Anlagen 1 und 2 zu diesem Beschluss zu genehmigen;
2. Die Festsetzung der Funktionszulage für die einzelnen Führungsstrukturen erfolgt durch die Landesregierung unter Berücksichtigung obgenannter Parameter und nach Rücksprache der Vorgesetzten der Führungskräfte, die den jeweiligen Strukturen vorstehen.
3. Die aufgrund obiger Punkte 1 und 2 bestimmte neue Funktionszulage steht ab 01.09.2006 im vollen Ausmaß zu. Der Differenzbetrag zwischen der bisherigen Funktionszulage und der neuen Funktionszulage steht im folgenden Ausmaß für die nachgenannten Perioden zu:
vom 1.1.2000 bis 31.12.2002 – 10%
vom 1.1.2003 bis 31.12.2004 – 20%
vom 1.1.2005 bis 31.12.2005 – 40%
vom 1.1.2006 bis 31.08.2006 - 60%
Anlage 1Parameter für die Festlegung der Funktionszulage
für Schuldirektionen der Schulen der Abteilungen 20,21 und 22
1. Bestimmungen des Koeffizienten aufgrund der Schüler und der Personalanzahl.
Der Basiskoeffizient wird aufgrund der Parameter der Buchstaben a) und b) ermittelt, wobei der höhere Koeffizient zuerkannt wird.
a) Schüleranzahl:
0 - 149 = 0,4
150 - 249 = 0,5
250 - 349 = 0,6
350 - 449 = 0,7
450 - 549 = 0,8
550 - 699 = 0,9
700 und mehr = 1,0
Lehrlinge
Für die Lehrlinge, die ein Mal pro Woche zur Schule gehen, werden 3 Lehrlinge als 1 Vollzeitschüler gerechnet.
Kurzzeitkurse
3000 Kursteilnehmerstunden werden als 15 Vollzeitschüler gerechnet.
b)Personalausstattung:
Personen Koeffizient
von 0 - 44 0,5
von 45 - 54 0,6
von 55 - 64 0,7
von 65 - 74 0,8
von 75 - 90 0,9
von 91 und mehr 1,0
2. Erhöhung des Basiskoeffizienten laut Punkt 1
Der laut Punkt 1 ermittelte Koeffizient wird aufgrund folgender Parameter bis zum Höchstkoeffizienten von 1,2 erhöht, und zwar um jeweils 0,1 für jeweils 10 Punkte
a) Bildungsangebote. - Höchstpunktezahl 10:
Berufsgrundstufen; Berufsfachschulen; Berufsfindung und Anlehre; Biennium Gastgewerbe und Gartenbau; Lehrberufe; HTB – Kurse (höhere technische Bildung); ESF – Kurse (europäischer Sozialfond); berufliche Aus- und Weiterbildung, Beratung.
b)Schwierigkeit der Führungsaufgaben – Höchstpunktezahl 15
Heterogenität und Komplexität der Aufgaben (inbegriffen die Fachkompetenz) – Höchstpunktezahl 5
Koordinationsaufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten sowie Intensität der Kontakte mit Bürgern und Betrieben (Beratung, Parteienverkehr, usw.) – Höchstpunktezahl 5
Führung von Schülerheimen und Außenstellen: Höchstpunktezahl 5
c)Grad der Verwaltungsverantwortung und Grad der persönlichen Haftung: Höchstpunktezahl 10.
Anlage 2
Parameter für die Festlegung Funktionszulage für die Kindergartendirektionen
Grundsätzliche Kriterien zur vertraglichen Vorgabe: Höchstpunktezahl 120 Punktea) Anzahl Kindergärten bis 40 Punkteb) Anzahl Personal bis 40 Punktec) für Führungsaufgaben bis 40 Punkte 1)Anzahl der Kindergärten, der Sektionen und der Kinder Kindergärten Sektionen Kinder insgesamtAnzahl Punkte Anzahl Punkte Anzahl Punkte Punktebis 15 9,00 bis 30 3,0 bis 700 3,0 15,016 – 20 11,00 31 – 40 5,0 701 – 900 4,0 20,021 – 25 13,00 41 – 50 7,0 901 – 1.100 5,0 25,026 – 30 15,00 51 – 60 9,0 1.101 – 1.300 6,0 30,031 – 35 17,00 61 – 70 11,0 1.301 – 1.500 7,0 35,0über 35 20,00 über 70 12,0 über 1.500 8,0 40,0 2)personelle AusstattungPersonen Punktebis 100 28,0101 – 150 31,0151 – 200 34,0201 – 250 37,0über 250 40,0 3)Schwierigkeiten derFührungsaufgaben: bis zu 40 Punkte3.1 Komplexität der Aufgaben: bis zu 20 Punkte3.2 Koordinierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: bis zu 20 Punkte Bestimmung des Mindestkoeffizienten aufgrund der GesamtpunkteanzahlPunkte Mindestkoeffizientbis 60 | 0,50 |
61 – 70 | 0,60 |
71 – 80 | 0,70 |
81 – 90 | 0,80 |
91 – 100 | 0,90 |
101 – 110 | 1,00 |
111 – 120 | 1,10 |
Höchstkoeffizient 1,20