Unter Berücksichtigung der obgenannten Anforderungen, sind folgende Ausgaben zulässig:
relevante Repräsentationsausgaben im öffentlichen Rahmen und/oder die im Zuge von Feierlichkeiten, Besuchen oder anderen Veranstaltungen anfallen, die das Prestige der Landesverwaltung aufwerten, wie beispielsweise die Ausgaben für Gastfreundschaft anlässlich von Feierlichkeiten, Konferenzen, Tagungen und Begegnungen, Geschenke und andere Ausdrücke von Repräsentation, Repräsentationsprämien wie Pokale, Plaketten, Medaillen usw., die Übermittlung von Beileids-, Glückwunsch-, Teilnahmeerklärungen, -telegramme, -briefe u.ä., die mit der Wahrnehmung des jeweiligen Aufgabenbereiches verbunden, aber nicht in den ordentlichen und unpersönlichen Amtsschriftverkehr einreihbar sind;
Ausgaben die bei außerordentlichen Anlässen für institutionelle Beziehungen zu Gunsten von Persönlichkeiten oder qualifizierten Personen getätigt werden;
zu diesen Ausgaben zählen:
die Ausgaben für Gastfreundschaft, sofern diese im Zuge von offiziellen Anlässen und öffentlichen Audienzen der Mitglieder der Landesregierung getätigt werden, bei Gedenktagen, Feierlichkeiten, bei der Einweihung von öffentlichen Bauten sowie bei anderen Feierlichkeiten und anderen Veranstaltungen, die das Prestige der Landesverwaltung aufwerten;
Ausgaben für typische und charakteristische heimische Erzeugnisse, Handwerk und lokale Kunst sowie andere Ausdrucksmittel, Geschenke, Fotoreproduktionen und symbolische Gegenstände;
Ausgaben für Anteilsbekundungen bei Bestattungen von Bediensteten, die im Zuge ihrer Arbeitstätigkeit oder bei außerdienstlichen Tätigkeiten sozialer Natur, verstorben sind;
Ausgaben für Anerkennungen zugunsten Bediensteter, die sich bei außerdienstlichen Tätigkeiten besonders hervorgehoben haben;
Alle notwendigen Ausgaben für die Beziehungen auf institutioneller Ebene (z.B. (Kost und Logis für Besucher, Empfangsbankette, Übersetzungen, Geschenke, usw.)
Die in Zusammenhang mit der Organisation und Teilnahme an Events, Messen, Tagungen, Seminaren, Kongressen, Konferenzen und andere ähnliche Veranstaltungen anfallenden Kosten; darin enthalten sind unter anderem Ausgaben für die Gastlichkeit und das Zeremoniell, die Druckkosten für Einladungen und Programme, public relation, die Förderung und Werbung für Events, die Kosten für Einschreibungen, Geschenke und heimische Erzeugnisse;
Spenden von geringem Ausmaß im Rahmen von Events und Initiativen die von Dritten gefördert werden und in die Zuständigkeit eines Landesregierungsmitgliedes fallen.