(1)Die Projektierung der Arbeiten und die Bauleitung werden vom Funktionsbereich Wildbachverbauung durchgeführt; liegen besondere Erfordernisse vor, so können Freiberufler, die in den entsprechenden Berufsverzeichnissen eingetragen sind, damit beauftragt werden. 39)
(2) Der Auftrag an Freiberufler ist vom Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz - auf Vorschlag des Bereichsdirektors - zu erteilen; im entsprechenden Vertag sind die Eigenschaften der einzelnen Bauten aufzuzeigen. 40)
(3)41)42)