Diese Vorschriften gelten für die unter Ziffer 1 genannten Gebäude und Räume (mit Ausnahme der Campings), und zwar sowohl für bereits bestehende als auch für Neubauten. Auf Gebäude und Räume, die bereits zu einem unter Ziffer 1 genannten Zweck genutzt werden, sind die für Neubauten vorgesehenen Bestimmungen anzuwenden, wenn mehr als 50 % der Decken erneuert werden. Die für Neubauten vorgesehenen Bestimmungen sind nur auf die zusätzliche Baumasse anzuwenden.
Für alles, was nicht in diesem Anhang geregelt ist, sind die geltenden Brandschutzbestimmungen einzuhalten.
Diese Bestimmungen werden nicht auf Wohnmobilstellplätze angewandt. 52)