Sicherheitszone: statischer sicherer Ort, der entweder an einen vertikalen Fluchtweg angrenzt und damit verbunden ist oder Teil eines vertikalen Fluchtwegs ist. Durch diese Zone darf die Benutzung des Fluchtwegs nicht behindert werden, und sie muß so gebaut sein, daß Personen mit verminderter oder fehlender Bewegungsfähigkeit sich bis zum Eintreffen der Rettungsdienste darin aufhalten können;
Stichkorridor: Flur oder Teilstück davon, der den Fluchtweg nur in eine Richtung zuläßt. Die Länge des Stichkorridors wird von seinem Anfang bis zur Stelle berechnet, an der er einen Flur kreuzt, der wenigstens zwei Fluchtwege bietet, oder an welcher der nächstgelegene sichere Ort oder vertikale Fluchtweg erreicht wird.54)