Diese technischen Brandschutzvorschriften wurden zum Schutz von Personen und Sachen vor Brandschäden erlassen und beinhalten die Sicherheitsvorschriften für Gebäude und Räume zu Beherbergungszwecken laut Artikel 5 und 6 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58(Gastgewerbeordnung).