(1) Für das Personal der Körperschaften laut Artikel 1 dieses bereichsübergreifenden Kollektivvertrages, welches der ladinischen Sprachgruppe angehört und in einer Gemeinde der ladinischen Täler der Provinz Bozen, einschließlich der ladinischen Fraktionen von Kastelruth, ansässig und einer Dienststelle außerhalb der ladinischen Täler zugeteilt ist, kann im Bereichsvertrag unter Berücksichtigung folgender Grundsätze eine pauschale Pendlerzulage vorgesehen werden: