Der/die Fachkraft für die Arbeitsintegration befasst sich mit allen Angelegenheiten, welche die Arbeitssuche und Eingliederung in die Arbeitswelt von Menschen mit Behinderung, sozial schwachen und anderen schwer vermittelbaren Arbeitnehmer/innen betreffen. Er/Sie bietet den Arbeitsnehmer/innne und Arbeitsgeber/innen Rat und Hilfe an und versucht, Stellenangebot und –nachfrage aufeinander abzustimmen. Er/sie ist zuständig für die Beratung und Aufklärung der Bürger, die sich an ihn/sie wenden und beteiligt sich an der Durchführung der von den geltenden Gesetzen vorgesehenen Maßnahmen.
1. Aufgaben
1.1 Information und Beratung
Er/sie
1.2 Eingliederung
1.3 Betreuung
1.4 Verwaltungsaufgaben
2. Zugangvoraussetzungen
3. Zweisprachigkeit
- Nachweis A
Anmerkung : die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Lauraets oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt.