Der Diplom-Agrartechniker/die Diplom-Agrartechnikerin übernimmt unter eigener Verantwortung und aufgrund allgemeiner Anweisungen und Richtlinien, die ihm/ihr von dem/der Vorgesetzten erteilt werden, kontinuierlich und vorwiegend die nachfolgenden Aufgaben technischer Art, und zwar unter Beachtung der Einschränkungen, welche dem/der Diplom-Agrartechniker/Diplom-Agrartechnikerin von der geltenden Berufsordnung gesetzt werden.
1. Aufgaben
1.1 Aufgaben technischer Art
Er/sie
1.2 Weitere Aufgaben
Er/Sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Staatliche Berufsbefähigung eines Diplom-Agrartechnikers/einer Diplom-Agrartechnikerin oder Eintragung in das entsprechende Berufsalbum
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung : der Zugang zum Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen, wenn die Berufsbefähigung nicht aufgrund eines Laureats oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erworben wurde