Der Übersetzer/die Übersetzerin erstellt nach allgemeinen Anweisungen des/der Vorgesetzten selbstständig und eigenverantwortlich Übersetzungen von Rechts-, Verwaltungs- und anderen Fachtexten.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens dreijährigen fachspezifischen Hochschul- oder vergleichbaren Studiums
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung: die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Lauraets oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt.