Der Sozialassistent/die Sozialassistentin informiert, berät und betreut Jugendliche und Erwachsene in Problemsituationen. Er/sie arbeitet eng mit den Gerichten zusammen.
1. Aufgaben
1.l Sozialsekretariat
Er/sie
1.2 Psychosoziale Beratung
1.3 Fremdunterbringung
2. Zugangsvoraussetzungen
Befähigung zur Ausübung des Berufs des Sozialassistenten/der Sozialassistentin
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung: der Zugang zum Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen, wenn die Berufsbefähigung nicht aufgrund eines Laureats oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erworben wurde