1. Diese Richtlinien regeln die Voraussetzung für den Erhalt von Studienbeihilfen, die durch die Ausschreibung eines Wettbewerbs an Oberschülerinnen und Oberschüler, die im Rahmen des Mobilitätsprogramms „Zweitsprachjahr“ eine Oberschule staatlicher Art in der Provinz Trient besuchen
2. Die Studienbeihilfe zielt auf eine Beteiligung an der Deckung der Lebenshaltungskosten während des Besuchs des vierten Schuljahres in einer italienischen Oberschule im Trentino ab. Der Höchstbetrag der Studienbeihilfe beträgt jeweils 6.000,00 € pro Oberschülerin und Oberschüler für das gesamte Schuljahr.