1. Das zuständige Amt bestätigt schriftlich, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde und teilt den für das eingereichte Vorhaben zugeteilten einheitlichen Projektcodes (CUP) mit, der auf sämtlichen Ausgabenbelegen im Zuge der Abrechnung laut Artikel 12 aufscheinen muss.
2. Unvollständige Anträge müssen innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen ab schriftlicher Aufforderung vervollständigt werden. Nicht fristgerecht vervollständigte Anträge werden von Amts wegen archiviert.
3. Genehmigt und zur Förderung zugelassen werden vollständig eingereichte Beihilfeanträge unter Berücksichtigung des Einreichdatums bis zur Erschöpfung der auf den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel.