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a) Dekret des Landeshauptmanns vom 27. Juni 2022, Nr. 181)
Bestimmungen über die Erstellung und Vorlage der Unterlagen für die Aktualisierung des Gebäudekatasters zur Koordinierung mit der Grundbuchsordnung

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 30. Juni 2022, Nr. 25.

Art. 3 (Vorlage und Bearbeitung der Meldungen)

(1) Die Meldungen laut Artikel 2, mit Ausnahme jener betreffend die von Amts wegen eingeleiteten Verfahren, sind von einer der Personen, die Inhaberin/Inhaber von Realrechten an den gemeldeten Liegenschaften oder jedenfalls gesetzlich zur Meldung verpflichtet ist, und von der Technikerin/vom Techniker, die/der die beizulegenden grafischen Unterlagen erstellt hat, zu unterschreiben und enthalten die Angaben und Informationen, die zur Eintragung und gleichzeitigen Zuweisung des Katasterertrages ohne Lokalaugenschein notwendig sind. Die Kategorie, die Klasse und der Katasterertrag für die Einheiten mit ordentlicher Zweckbestimmung oder die Zuweisung der Kategorie und des Ertrages für die Einheiten mit spezieller oder besonderer Zweckbestimmung werden vom zuständigen Katasteramt bei Abschluss der Bearbeitung und Eintragung der Meldung in die Katasterakten bestimmt. In denselben Meldungen sind für die einzelnen Liegenschaftseinheiten mit ordentlicher Zweckbestimmung auch die Daten zu den Flächen gemäß Anlage C des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 23. März 1998, Nr. 138, anzugeben.

(2) Die Meldungen sind zur Aktualisierung der Katasterarchive und zur Ausstellung von Dokumenten zur Einsichtnahme und Bescheinigungen in digitaler Form bestimmt. Ihre Verarbeitung wird erst mit der Änderung der Daten in den Katasterakten abgeschlossen.

(3) Als Nachweis der Einreichung der Meldungen stellt das Katasteramt eine Kopie des Ergebnisses der durchgeführten Bearbeitung aus.

(4) Die Meldungen und die beigelegten Unterlagen werden gemäß den geltenden Vorschriften aufbewahrt.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.