1. Für jedes minderjährige Kind wird bei einem ISEE-Wert von 15.000,00 Euro oder weniger ein Betrag in Höhe von 70,00 Euro pro Monat anerkannt. Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 40.000,00 Euro wird ein Betrag in Höhe von 55,00 Euro pro Monat anerkannt.
2. Für jedes Kind mit einer Behinderung, wie in Artikel 2 definiert oder gemäß Artikel 20, Absatz 1, Buchstabe b) gleichgestellt, wird bei einem ISEE-Wert von 15.000,00 Euro oder weniger für Minderjährige ein monatlicher Betrag von 300,00 Euro, bis zum Monat, in welchem die Volljährigkeit erreicht worden ist, und für Volljährige ein monatlicher Betrag von 250,00 Euro anerkannt. Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 40.000,00 Euro wird für Minderjährige ein monatlicher Betrag von 170,00 Euro, bis zum Monat, in welchem die Volljährigkeit erreicht worden ist, und für Volljährige ein monatlicher Betrag von 120,00 Euro anerkannt.