1. Diese Richtlinien regeln die Kriterien und Modalitäten für die einmalige Rückerstattung gemäß Artikel 10 des Landesgesetzes vom 19. August 2021, Nr. 9, in geltender Fassung, der vom Personal der Kindergärten und Schulen für den Ankauf von IT-Ausstattung bestrittenen Kosten.
2. Durch die Kostenrückerstattung soll das Personal der Kindergärten und Schulen beim Ankauf der IT-Ausstattung unterstützt werden, die es zur Ausübung der didaktischen Tätigkeit im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers benötigt, im Rahmen der allgemeinen Erfordernisse der Digitalisierung in Kindergärten und Schulen sowie insbesondere im Hinblick auf den Fernunterricht.