1. Das zuständige Landesamt führt Kontrollen zu allen genehmigten Anträgen durch.
2. Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die Begünstigten falsche Dokumente oder Erklärungen vorgelegt haben oder solche, die unwahre Angaben enthalten, oder ob sie es unterlassen haben, vorgeschriebene Informationen zu liefern.
3. Das zuständige Landesamt leitet das Kontrollverfahren ein, indem es den Begünstigten die Fristen mitteilt, innerhalb welcher sie kontrolliert werden. In der Mitteilung werden die Begünstigten aufgefordert, die für die Kontrollen erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Falls notwendig, kann die Überprüfung auch anhand einer Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt werden. Das gesamte Kontrollverfahren muss innerhalb von 60 Tagen ab dessen Einleitung abgeschlossen sein.
4. Unbeschadet der einschlägigen Gesetzesbestimmungen bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme wirtschaftlicher Vergünstigungen hat ein festgestellter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien den Widerruf der Entschädigung und die Pflicht zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zur Folge, die ab Auszahlung des Zuschusses berechnet werden.