1. Die Gewährung der Zuschüsse laut diesen Richtlinien erfolgt im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Finanzmittel. Reichen die bereitgestellten Finanzmittel nicht aus, wird das Ausmaß des Zuschusses proportional gekürzt oder die Anträge werden von Amts wegen archiviert.