1. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, den 1. Oktober 2021 beim Funktionsbereich Tourismus der Autonomen Provinz Bozen eingereicht werden.
2. Dem Antrag muss eine Erklärung über die Mindereinnahmen beiliegen; zudem müssen sämtliche Unterlagen zum Nachweis des finanziellen Ausfalls beigelegt werden.
3. Die Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.
4. Die antragstellenden Tourismusorganisationen müssen dem Funktionsbereich Tourismus sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser zur Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung für zweckmäßig erachtet.