1. Der Zuschuss wird den Tourismusorganisationen in Höhe der entgangenen Einnahmen gewährt; der Betrag ergibt sich aus den Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe der Monate Oktober, November und Dezember 2019, Januar und Februar 2020, abzüglich der Einnahmen dieser Monate der Jahre 2020 und 2021.