1. Der Zuschuss wird in folgender Höhe gewährt:
a) 3.000 Euro für Antragstellende gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben b) und c),
b) 3.000 Euro für Antragstellende mit Umsatzerlösen zwischen 20.000 und 50.000,00 Euro,
c) 5.000,00 Euro für Antragstellende mit Umsatzerlösen zwischen 50.001 und 100.000 Euro,
d) 10.000,00 Euro für Antragstellende mit Umsatzerlösen zwischen 100.001 und 300.000 Euro,
e) 15.000,00 Euro für Antragstellende mit Umsatzerlösen, die höher als 300.000 Euro sind.
2. Die Umsatzerlöse laut Absatz 1 beziehen sich auf die Umsatzerlöse aus Verkäufen und Leistungen (Posten A 1 der Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne von Artikel 2425 ZGB) des hinterlegten Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 2020.