1. Die Verdiensturkunde für das junge Ehrenamt wird jungen Menschen verliehen, die sich durch vorbildliches, außergewöhnliches und dauerhaftes ehrenamtliches Wirken zum Wohle der Allgemeinheit verdient gemacht haben.
2. Die Verdiensturkunde für das junge Ehrenamt wird Personen verliehen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich unentgeltlich und freiwillig im Rahmen ehrenamtlicher Organisationen oder ehrenamtlicher Projekte zum Wohle der Allgemeinheit engagieren und dabei außergewöhnliche Leistungen erbracht haben.
3. Es können auch Organisationen ausgezeichnet werden, deren vorrangiges institutionelles Ziel die Förderung junger Menschen ist.
4. Die Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit einer Tätigkeit oder Leistung zum Wohl der Allgemeinheit gilt auch dann als gegeben, wenn eine Erstattung tatsächlich getätigter Ausgaben vorgesehen ist und nachgewiesen wird, dass diese mit der ausgeübten Tätigkeit oder Leistung zusammenhängen.
5. Die Verdiensturkunde für das junge Ehrenamt trägt das Wappen der Autonomen Provinz Bozen und nennt die geehrte Person mit Vor- und Zunamen oder die Bezeichnung der geehrten Organisation.
6. Die Verleihung der Urkunde erfolgt, nach entsprechender Entscheidung der Landesregierung, in Anwesenheit des Landeshauptmanns anlässlich eines gemeinsam mit dem Land Tirol organisierten Festaktes, der nach Möglichkeit abwechselnd in Tirol und Südtirol stattfindet.
7. Die Vorschläge für die Verleihung der Auszeichnungen werden bei der Landesabteilung Präsidium von Vertretern/Vertreterinnen ehrenamtlich tätiger Verbände und Vereine eingereicht. Die Abteilung übermittelt die Vorschläge zur Begutachtung und entsprechenden Entscheidung der Landesregierung.