(1) Die Theaterwerkstätten befinden sich normalerweise im Bühnengebäude und immer außerhalb der Umfassungsmauern der Bühne im eigentlichen Sinn. Diese Werkstätten können unter Umständen über Treppen oder Fahrstühle erreicht werden, die in die Flure der Bühne münden.
(2) Jede Werkstatt muss einen Brandabschnitt der Klasse mindestens REI 60 bilden und direkt ins Freie führende Fenster zur Entlüftung haben.