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Beschluss vom 2. September 2020, Nr. 669
Konzept für die Einrichtung und Führung von sprachgruppenübergreifenden Beratungsstellen zur Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Anlage A

Konzept für die Einrichtung und Führung von sprachgruppenübergreifenden Beratungsstellen zur Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Prämissen

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind Teil der inklusiven Kindergarten- und Schulwelt Südtirols.

Dies eröffnet neue Perspektiven in Bezug auf diversitätsbewusste Bildung und Mehrsprachigkeit, stellt die Bildungseinrichtungen aber auch vor Herausforderungen. Daher ist es notwendig, den Kindergärten und Schulen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, um für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu gewährleisten.

In der sprachlichen Bildung, der Förderung von Mehrsprachigkeit, dem Erwerb von Kulturtechniken/Literalität und der Stärkung von Lebenskompetenzen in Kontexten von Diversität liegt der Schlüssel zum Bildungserfolg. Kommunikation und Partizipation an der Gesellschaft, worauf Integration und Inklusion schlussendlich abzielen, sind eng mit sprachlichen und kulturellen Kompetenzen verknüpft.

Aus diesem Grunde werden in der Autonomen Provinz Bozen sprachgruppenübergreifende Beratungszentren und eine koordinierende Steuergruppe eingerichtet.

Ziele und pädagogische Grundsätz

Ziel der Beratungszentren, für die der bereits bisher gebräuchliche Begriff „Sprachenzentren“ – „Centri linguistici“ - “Zëntri linguistics”- weiterverwendet wird, ist die Unterstützung der Kindergärten und Schulen des Landes bei der Förderung der Integration und Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Sie leisten einen konkreten Beitrag dazu, dass allen Kindern und Jugendlichen dieselben Bildungschancen eröffnet werden, so dass sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Dafür sind die Aufnahme in die Gemeinschaft, das Erlernen der Unterrichts- und Landessprachen sowie der Kulturtechniken von grundlegender Bedeutung. Dies erfolgt im Rahmen einer angemessenen sozialen Lernumgebung und unter Berücksichtigung der individuellen Lernentwicklung. Der Ausbau der Sozialkontakte durch Angebote inner- und außerhalb der Kindergärten und Schulen verstärkt die Öffnung zwischen den Kulturen.

Je nach Alter, Entwicklung und bis dahin absolvierter Bildungslaufbahn haben Kinder und Jugendliche, die in das Bildungssystem des Landes einsteigen, unterschiedliche Bedürfnisse.

Die frühkindliche Bildung in Südtirols Kindergärten baut auf eine ganzheitliche Stärkung der kindlichen Kompetenzen, wobei der sozialen und sprachlichen Entwicklung und der Begleitung des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule besondere Aufmerksamkeit gilt.

Für Kinder und Jugendliche, die sich als Seiteneinsteiger*innen während der Schullaufbahn bzw. während eines bereits laufenden Schuljahres in eine Schule der Autonomen Provinz Bozen einschreiben, stellen die Sprachförderung, die Förderung der Mehrsprachigkeit und die soziale Aufnahme in den Klassenverband Schwerpunkte dar. Das Leben und Lernen in der Klassengemeinschaft unter Gleichaltrigen schafft die Voraussetzungen für die soziale Integration und bildet die Grundlage für den Erwerb und die Erweiterung von Kompetenzen und Kenntnissen in den Unterrichtssprachen. Gezielte Förderangebote zum Erwerb und zur Festigung der Bildungssprache sichern zudem die Chancen auf Bildungserfolg.

Von ebenso großer Bedeutung ist die Einbeziehung des familiären Umfeldes in die Fördermaßnahmen. Aus diesem Grund werden eigene Alphabetisierungs- und Sprachkurse sowie Beratungsaktivitäten in Bezug auf gelingende Unterstützung der Bildungswege für Eltern angeboten. Darüber hinaus werden durch gezielte Fördermaßnahmen für Kinder, die schulpflichtig werden, sowie durch außerschulische Tätigkeiten und Aktivitäten in den Sommermonaten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Organisationen sprachfördernde und interkulturelle Initiativen gesetzt. Der Austausch und die offene Begegnung zwischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft stehen dabei stets im Vordergrund.

Sprachenzentren

Um die Beratung und Unterstützung im Bereich von kultureller und sprachlicher Bildung möglichst kapillar in der Südtiroler Bildungslandschaft zu verankern, sind – aufbauend auf den bestehenden Unterstützungsstrukturen – in den Bezirkshauptorten die Sprachenzentren eingerichtet. Sie sind sprachgruppen- und bildungsstufenübergreifend organisiert und werden von jeweils einer Beraterin oder einem Berater geleitet.

Sie haben folgende Funktionen/Aufgaben:

1. Beratungsstelle für Familien mit Migrationshintergrund, deren Kinder einen Kindergarten besuchen bzw. schul- oder bildungspflichtig sind,

2. Unterstützungs-, Fortbildungs- und Netzwerkknotenpunkt der Lehrpersonen für Sprachförderung,

3. Fachzentrum für Deutsch, Italienisch und Ladinisch (in den ladinischen Ortschaften) als Zweitsprache für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie für sprachaufmerksamen Unterricht und diversitätsbewusste Bildung:

  1. Beratung, Unterstützung und Fortbildung im Bereich der diversitätsbewussten Bildung und Mehrsprachigkeit für pädagogische Fachkräfte, Lehrpersonen und Führungskräfte
  2. Beratung und Begleitung bei Projekten der sprach- und diversitätsbewussten Bildung an Kindergärten und Schulen bzw. Schulverbünden
  3. Führung einer Fachbibliothek einschließlich einer Sammlung von Unterrichtsmaterialien;

4. Organisation von Sommersprachkursen und schulübergreifenden Netzwerksprachkursen für Kinder und Jugendliche,

5. Sprachbildung und Bildungsfördermaßnahmen für Familien mit Migrationshintergrund ggf. in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern,

6. Aktivitäten zur Förderung der Herkunftssprachen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund,

7. Projekt- und Netzwerkarbeit zur Förderung von Integration und Inklusion im Migrationskontext (Sozialdienste, Bezirksgemeinschaften, Gemeinden, Vereine, Verbände); Unterstützung der Bildungswege, die den Eltern angeboten sind.

Weitere bzw. detailliertere Aufgabenbereiche werden an den drei Bildungsdirektionen nach deren jeweiligen speziellen Bedürfnissen definiert.

Steuergruppe der Sprachenzentren

Eine Steuergruppe steuert und koordiniert die Sprachenzentren und begleitet die landesweite Entwicklung des Themenbereichs Interkulturelle Bildung in Kindergarten und Schule. Sie hat ihren Sitz an der Pädagogischen Abteilung der Deutschen

Bildungsdirektion in Bozen und besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs „Interkulturelle Bildung“ der jeweiligen Bildungsdirektionen, wobei eine oder einer davon die Funktion der Koordinatorin oder des Koordinators übernimmt.

Die Mitglieder der Steuergruppe haben ihren Arbeitsplatz nicht zwingend an der Pädagogischen Abteilung, sprechen sich aber regelmäßig und verbindlich ab.

Leitlinien und inhaltliche Gesamtausrichtung der Sprachenzentren werden von den drei Bildungsdirektionen gemeinsam festgelegt.

Die Steuergruppe hat folgende Funktionen/Aufgaben:

1. Steuerung und Koordination der Sprachenzentren,

2. Abstimmung der pädagogischen und methodisch-didaktischen Konzepte für Sprachförderung und diversitätsbewusste Bildung,

3. Erarbeitung eines Vorschlags in Bezug auf die Verteilung der finanziellen und personellen Ressourcen,

4. Organisation der Interkulturellen Mediation,

5. Erfassung und Aufbereitung von Daten im Bereich Migration (in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern),

6. Erarbeitung und Sammlung von Vorschlägen für die Fortbildung der Pädagogischen Fachkräfte und Lehrpersonen,

7. Koordination der Erstellung von Informationsmaterialien und didaktischen Unterlagen,

8. Konzepterstellung und Förderung der Verzahnung von Erwachsenenbildung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,

9. Netzwerkarbeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen öffentlichen und privaten Institutionen,

10. Qualitätssicherung, Evaluation und Erstellung eines Jahresberichtes.

Wissenschaftliche Beratung

Für die wissenschaftliche Beratung wird eine Zusammenarbeit vor allem mit der Universität Bozen, aber auch mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen angestrebt.

Ressourcen

Alle zwei Jahre überprüfen die drei Bildungsdirektionen aufgrund von aktuellen Zahlen (Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem, prozentueller Anteil an der Gesamtschüler*innenpopulation einer jeden Bildungsdirektion, Versorgung der Peripherie, Anzahl der Seiteneinsteiger*innen, Bildungsverläufe und ggf. zusätzliche zu vereinbarende Kriterien):

1. die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzressourcen auf die deutsche, italienische und ladinische Schule, wobei mindestens 2 Stellen der ladinischen Bildungsdirektion vorbehalten sind,

2. den Anteil an der Berater*innen- und Koordinatoren*innentätigkeit, den die drei Bildungsdirektionen zu Verfügung stellen und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor.

Die Finanz- und Personalressourcen werden von der Pädagogischen Abteilung der Deutschen Bildungsdirektion verwaltet.

Die Stellen für die Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an den Grund,- Mittel-, Ober- und Berufsschulen des Landes werden auf der Grundlage der Ranglisten gemäß Art. 1 und Art. 2 des Beschlusses Nr. 296/2019 durch den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen besetzt. Die befristeten Arbeitsverträge für die Grund,- Mittel- und Oberschulen werden zwischen der zuständigen Schulführungskraft und dem Bewerber oder der Bewerberin abgeschlossen und die befristeten Arbeitsverträge für die Berufsschulen des Landes vom Abteilungsdirektor in der zuständigen Bildungsdirektion und dem Bewerber oder der Bewerberin. Bei der Vergabe dieser Stellen finden die geltenden Bestimmungen für die Aufnahme des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen Anwendung, soweit sie mit den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 296/2019 vereinbar sind.

Für die Lehrpersonen für Sprachförderung von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund kommt das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrpersonen der Mittelschule gemäß den geltenden Bestimmungen zur Anwendung.

 

 

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