(1) Unbeschadet der Bestimmung laut Artikel 5, tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.