(1) Die Deckung der Kosten in Höhe von insgesamt 737.151.324,00 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2021, von insgesamt 187.714.169,52 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2022, von insgesamt 787.520.525,92 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2023, die sich aus Artikel 1 Absätze 1 (Tabelle A) und 3 (Tabelle C) dieses Gesetzes ergeben, er-folgt gemäß den Modalitäten, die in der beiliegenden Tabelle E vorgesehen sind. 6)7)