1. Die Ausgabenbelege müssen:
a) gesetzeskonform sein;
b) auf das antragstellende Rechtssubjekt ausgestellt sein;
c) quittiert sein;
d) sich auf die für die Beitragsgewährung zugelassenen Ausgaben beziehen;
e) sich auf den Zeitraum des Kindergartenjahres beziehen, für welchen der Beitrag gewährt wurde.