1. Nach Abschluss der Arbeiten prüft die von der Forstbehörde beauftragte Person, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden, und füllt den Vordruck der Landesverwaltung aus (Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung).
2. Der Beitrag kann erst dann ausgezahlt werden, wenn die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ausgestellt wurde.