1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bewertung der Schülerinnen und Schüler der Schulen staatlicher Art im Schuljahr 2019/2020 sowie die Aufholmaßnahmen zu den Lernrückständen im Schuljahr 2020/2021. Für alle Bereiche, die nicht mit dem gegenständlichen Beschluss geregelt sind, finden für die Schulen der Unterstufe die Bestimmungen gemäß Beschluss der Landesregierung vom 31. Oktober 2017, Nr. 1168, und für die Oberschulen laut Beschluss der Landesregierung vom 4. Juli 2011, Nr. 1020, Anwendung.