1. Der Antrag kann nach erfolgter Inskription in das jeweilige Studienjahr und innerhalb der folgenden Einreichfristen beim Amt für Hochschulförderung gestellt werden:
- für Inskriptionen in das Wintersemester: 31. Oktober des betreffenden Studienjahres
- für Inskriptionen in das Sommersemester: 31. März des betreffenden Studienjahres.
Fällt die Einreichfrist auf einen Feiertag, wird diese auf den ersten darauffolgenden Werktag verschoben.
2. Die Anträge müssen auf den von der Landesverwaltung zur Verfügung gestellten Antragsformularen abgefasst werden.
3. Für Anträge, die per Einschreiben eingereicht werden, gilt das Datum des Poststempels des Postamtes, welches das Einschreiben entgegengenommen hat.
4. Werden Anträge, Erklärungen oder Unterlagen per E-Mail oder Post übermittelt oder von Dritten im Amt abgegeben, so ist diesen eine Fotokopie des Personalausweises des/der Studierenden beizulegen.
5. Aus dem Antrag haben die Voraussetzungen laut diesen Richtlinien hervorzugehen.
6. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Rückvergütungsantrag werden den Studierenden über die elektronische Post zugestellt, sofern sie im Antragsformular eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben. Andernfalls erfolgen die Mitteilungen auf dem Postweg.