1. Die Abrechnung muss bis zum 31. Dezember des Jahres vorgelegt werden, das auf jenes der Gewährung der Förderung folgt.
2. Für die Abrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) eine zusammenfassende Aufstellung der bestrittenen Ausgaben, unterzeichnet von dem/der Studierenden, aus welcher die Eckdaten der Ausgabenbelege hervorgehen. Sofern aus den Ausgabenbelegen des Betreuungs- und Begleitdienstes nicht die erbrachten Stunden oder aus den Ausgabenbelegen des Transportdienstes nicht die effektiv durchgeführten Fahrten hervorgehen, sind auch diese in der Aufstellung anzugeben,
b) die Ausgabenbelege bis zum Gesamtbetrag der zugelassenen Ausgaben. Die Ausgabenbelege müssen sich auf die zugelassenen Ausgaben beziehen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, auf den Studierenden/die Studierende ausgestellt und quittiert sein,
c) die Erklärung des/der Studierenden, dass die betreffenden Ausgaben von keiner anderen öffentlichen oder privaten Einrichtung ganz oder teilweise rückerstattet worden sind.
3. Die vollständigen Buchhaltungsunterlagen können persönlich, per Post oder per E-Mail übermittelt werden. Bei Übermittlung per E-Mail müssen die Unterlagen in Form von PDF-Dateien an die E-Mail-Adresse hochschulfoerderung@provinz.bz.it oder über die zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse hochschulfoerderung.dirittostudiouni@pec.prov.bz.it geschickt werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Übermittlung und das Zustellrisiko liegen beim Antragsteller/bei der Antragstellerin.
4. Die Rückvergütungen werden, im Ausmaß gemäß Artikel 12 Absatz 2, auf entsprechenden Antrag ausgezahlt, wenn alle für die Abrechnung erforderlichen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen eingereicht wurden.
5. Werden die zugelassenen Ausgaben nicht zur Gänze bestritten, wird die Rückvergütung im entsprechenden Verhältnis gekürzt.
6. Die Beträge werden auf ein Bankkontokorrent überwiesen. Dazu sind die Kontokorrentnummer und die Bankverbindung (IBAN und BIC) im Antrag anzugeben. Der Betrag kann nur auf ein Konto des/der Studierenden überwiesen werden.