1. Anspruch auf die Beiträge haben Privatpersonen oder öffentliche Körperschaften und Einrichtungen, Vereine und andere Organisationen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben; die Antragstellenden müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Südtirol haben,
b) über einen Autoabstellplatz zur Installation eines Ladesystems in Südtirol verfügen.