1. Die Abrechnung muss bis zum 31. Dezember des Jahres vorgelegt werden, das auf jenes der Beitragsgewährung oder auf jenes der Anlastung der Ausgabe folgt, falls diese später erfolgt.
2. Für die Abrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) eine zusammenfassende Aufstellung der bestrittenen Ausgaben samt Kopien der entsprechenden Rechnungen und eine Erklärung des/der Begünstigten, dass die Ausgaben effektiv bestritten wurden,
b) die Konformitätserklärung zur Bestätigung der fachgerechten Installation des Ladesystems.