1. Die Lehrpersonen bewerten während des gesamten Schuljahres die Lernprozesse und Leistungen in allen Fächern, im fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung und in weiteren Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans und dokumentieren zudem die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie das Verhalten. Die Bewertung nimmt Bezug auf die Rahmenrichtlinien des Landes und stützt sich auf schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, Lernbeobachtungen und andere geeignete Elemente und Verfahren, die in ausreichender Anzahl gesammelt, durchgeführt und in den jeweiligen Dokumenten der Schule vermerkt werden.