Die Erreichbarkeit des Dienstes ist durch einen Telefondienst mit Grüner Nummer gewährleistet.
9.1 ÖFFNUNGSZEITEN
9.1.1 BERATUNGSSTELLE FÜR FRAUEN IN GEWALTSITUATIONEN
Die Beratungsstelle hat folgende Öffnungszeiten:
a) mindestens 25 Wochenstunden,
b) mindestens 15 Wochenstunden von Montag bis Freitag, nach festgelegten Öffnungszeiten, wenn die Beratungsstelle mit den geschützten Wohnungen verbunden ist.
9.1.2 FRAUENHAUS
Die Aufnahme, Notaufnahmen eingeschlossen, ist werktags, sowie sonn- und feiertags durch die rund um die Uhr aktive Notrufnummer gewährleistet.
9.1.3 GESCHÜTZTE WOHNUNGEN
Die Aufnahme, Notaufnahmen eingeschlossen, ist mindestens 15 Wochenstunden von Montag bis Freitag gewährleistet.
9.2 HYGIENE DER EINRICHTUNG UND BEITRAG FÜR DIE VERPFLEGUNG
Die Räume und die Ausstattung der Wohnungen sind angemessen zu reinigen und zu erhalten.
Für die Verpflegung zahlt der Träger des Dienstes für jede Person (Frau oder Kind) einen fixen Tagessatz, der jährlich mit Beschluss der Landesregierung festgelegt wird.
Die Verpflegung organisieren die Klientinnen in der Struktur selbst, in einem dem häuslichen Umfeld ähnlichen Kontext. In diesem Fall sind die bei der Zubereitung von Mahlzeiten allgemein üblichen Hygienevorschriften zu beachten.
Falls notwendig wird der Frau und ihren Kindern bei der Aufnahme eine Erstversorgung garantiert.
9.3 ZUGANG ZUM DIENST
Der Zugang zur Wohneinrichtung oder zum Beratungsdienst muss im Hinblick auf Folgendes geregelt werden:
- Wartelisten,
- eventuelle Notaufnahmen.
9.4 HAUSORDNUNG DER WOHNEINRICHTUNGEN
Jede Wohneinrichtung verfügt über eine eigene Hausordnung, welche die Frau bei der formalen Aufnahme unterzeichnet. Sie enthält Folgendes:
- Modalitäten für die Aufnahme und die Entlassung aus der Wohneinrichtung,
- Modalitäten für die Aufnahme der Kinder,
- Recht der Frau auf die freie Wahl ihrer Lebensweise, sofern die Hausgemeinschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- aktive Mitarbeit der Frauen in der Einrichtung,
- Aufenthaltsdauer in der Einrichtung.
9.5 INFORMATIONSSYSTEM
Die verwaltungs- und betriebstechnischen Daten der Frauen und Kindern stehen auf digitalem Datenträger zur Verfügung.
Der Dienst gewährleistet die systematische Erhebung der statistischen Daten. Dafür sind die Formblätter und Erhebungssysteme der Landesverwaltung zu verwenden.
9.6 AUSKÜNFTE FÜR DIE FRAUEN
Auf Anfrage der Frau wird dieser ein Bericht über die erhaltenen Leistungen ausgehändigt.
9.7 DIENSTCHARTA
Der Dienst verfasst eine Dienstcharta zum Schutz der Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen und zur Regelung der Beziehungen zu den Nutznießern, die jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird.
Die Dienstcharta enthält, in leicht verständlicher Sprache, folgende Angaben:
- Zielgruppe,
- Auftrag,
- Eigenschaften und Funktionsweise des Dienstes,
- Öffnungszeiten,
- Zugangsbedingungen,
- angebotene Leistungen,
- angewandte Tarife,
- Art der Bewertung des Dienstes und Einzelheiten zum Beschwerdemanagement.
Die Dienstcharta muss:
- mindestens in den beiden Landessprachen Italienisch und Deutsch verfasst sein,
- innerhalb des Dienstes verbreitet und bekannt gemacht werden.
Der Dienst gewährleistet, dass die von der Charta vorgesehenen Verpflichtungen eingehalten werden.
9.8 QUALITÄTSENTWICKLUNG
Zur Weiterentwicklung der Qualität des angebotenen Dienstes werden Erhebungen zum Zufriedenheitsgrad der Nutznießer sowie des Personals durchgeführt.
Die Ergebnisse werden allen Interessierten mitgeteilt.