1. Jobcoaching ist eine Maßnahme, die bei Bedarf, aber nicht dauerhaft von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer, von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber, vom Arbeitsservice oder von den Sozialdiensten angefragt wird.
2. Zielgruppe dieser Maßnahme sind die im Sinne des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68, angestellten Personen und Personen, die vor der Anstellung an Arbeitseingliederungsprojekten teilgenommen haben.
3. Ziel dieser Maßnahme ist die Stabilisierung und der Erhalt des Arbeitsverhältnisses oder die Entwicklung möglicher alternativer Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern.
4. Die Anfrage wird direkt an den zuständigen Sozialdienst gestellt.
5. Die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber können auch die Arbeitsvermittlungszentren kontaktieren. Die Anfrage wird dem zuständigen Sozialdienst weitergeleitet.
6. Die zuständigen Fachkräfte informieren, beraten und unterstützen das Personal und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, wenn im Betrieb für die Beschäftigten folgende Situationen auftreten:
a) neue oder zusätzliche Aufgaben,
b) Bereichswechsel innerhalb des Betriebs,
c) Umstrukturierungen im Betrieb,
d) Veränderungen des Gesundheitszustandes der Arbeitskraft,
e) Schwierigkeiten unter den Beschäftigten,
f) Wechsel der Bezugsperson im Betrieb,
g) andere Situationen, deren Bewertung der zuständigen Fachkraft vorbehalten ist.
7. Es werden folgende Leistungen erbracht:
a) sozialpädagogische und psychosoziale Beratung,
b) Unterstützung und konkrete Hilfe in Krisensituationen,
c) Arbeitsplatzbegleitung für den zur Bewältigung der Situationen laut Absatz 5 nötigen Zeitraum.
8. Die Zusammenarbeit mit allen Diensten des Netzwerkes wird gewährleistet. Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsservice, den Sozial- und Gesundheitssprengeln und den Gesundheitsfachdiensten.
9. Der Informationsaustausch wird durch ein Einvernehmensprotokoll zwischen den Sozialdiensten und den Arbeitsvermittlungszentren geregelt. Bei Bedarf werden eigene Treffen mit den Netzwerkpartnern durchgeführt.