1. Der vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterschriebene Antrag ist bis zum 31. August eines jeden Jahres beim Landesamt für Hochschulförderung über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) einzureichen.
2. Stehen ausreichend Geldmittel zur Verfügung, können auch Anträge berücksichtigt werden, die nach dem 31. August eingereicht werden. Die jeweiligen Anträge sind jedoch in jedem Fall vor Beginn des Mensadienstes für Studierende einzureichen.
3. Dem Antrag ist eine Schätzung der erwarteten Anzahl der auszugebenden Mahlzeiten bis 31. August des darauffolgenden Jahres beizulegen.
4. Der Antragsteller hat das Vorhandensein der erforderlichen Voraussetzungen laut Artikel 2 eigenverantwortlich zu erklären.
5. Der Begünstigte weist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ausdrücklich und in geeigneter Form darauf hin, dass die Tätigkeit von der Autonomen Provinz Bozen, Abteilung Bildungsförderung, finanziell unterstützt wurde.