1. Das Land gewährt Beiträge für die Verpflegung der Studierenden, geregelt durch die „Richtlinien für die Benutzung der Mensen der Autonomen Provinz Bozen im Rahmen des Rechtes auf Hochschulbildung“, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 832 vom 26. Juli 2016, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 37/I-II vom 13. September 2016, genehmigt wurden.