1. Der Lenkungs- und Koordinierungsbeirat befasst sich mit den strategischen Entscheidungen und jeder anderen Angelegenheit, die der Vorsitzende auf die Tagesordnung setzt und schlägt neue Strategien und Angelegenheiten vor.
2. Der Lenkungs- und Koordinierungsbeirat versammelt sich auf Einberufung des Direktors der Agentur immer dann, wenn er es für nötig erachtet, in jedem Fall mindestens vier Mal im Jahr.
3. Für spezifische Themen oder bei besonderen Problemen ist der Direktor befugt, jeweils interne oder externe Fachleute bzw. Personen in Vertretung anderer Verwaltungen oder Einrichtungen in beratender Funktion zu den Sitzungen des Lenkungs- und Koordinierungsbeirats einzuladen
4. Die Mitteilung der Einberufung mit Angabe des Datums, des Ortes, der Uhrzeit sowie der Tagesordnung erfolgt ausschließlich auf telematischem Wege, in der Regel sieben Tage vor dem festgesetzten Sitzungstermin und, in dringenden Fällen, mindestens zwölf Stunden vor Sitzungsbeginn.
5. Der Beirat gilt als beschlussfähig, wenn bei der Sitzung mindestens die Hälfte plus eins der Mitglieder anwesend sind. Fehlt die Einberufung, ist der Beirat beschlussfähig, wenn bei der Sitzung alle Mitglieder anwesend sind. In diesem Fall kann sich jedoch jedes Mitglied der Erörterung von Tagesordnungspunkten widersetzen, über welche es sich als nicht ausreichend informiert erachtet.
6. Bei den Sitzungen des Beirats führt der Direktor der Agentur oder, falls abwesend, die stellvertretende Person bzw. das älteste Mitglied den Vorsitz.
7. Die in die Zuständigkeit des Beirats fallenden Beschlüsse werden in Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Person, die den Vorsitz hat.
8. Von jeder Sitzung des Beirats wird ein entsprechendes Protokoll verfasst.