1) Die gemäß Art. 14 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, und gemäß Landesgesundheitsplan 2000-2002 eingesetzte territoriale Direktion ist als organisatorische und operative Einheit für die Verwaltung des gesamten Territoriums eines Sanitätsbetriebes zuständig. Sie haftet für die entsprechenden Ziele, die Ergebnisse und die auf territorialer Ebene durchgeführten Maßnahmen unter Aufrechterhaltung der Arbeitsautonomie und der berufstechnischen Verantwortung der Dienste. Zudem plant, koordiniert, bewertet und fördert sie Projekte und Initiativen zur Entwicklung des gesamten Gebietes, sowie zur Qualitätssteigerung, Forschung und Ausbildung, im Einklang mit den territorialen Diensten.
Die territoriale Direktion setzt sich für die Integration mit den Sozialdiensten und anderen territorialen Diensten ein, welche fachärztliche, psychologische und psychotherapeutische Leistungen erbringen.
Der territoriale Bereich ist in folgende Dienste gegliedert:
a) Dienst für Basismedizin
b) Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit, einschließlich der Sektion für Rechtsmedizin
c) Dienst für Sportmedizin
d) Dienst für Abhängigkeitserkrankungen
e) Psychologischer Dienst
f) territorialer Psychiatrischer Dienst
Im territorialen Bereich des Sanitätsbetriebes Bozen sind außerdem folgende Dienste vorhanden:
a) Dienst für Rechtsmedizin
b) überbetrieblicher Dienst für Arbeitsmedizin
c) überbetrieblicher tierärztlicher Dienst
d) überbetrieblicher pneumologischer Dienst
Abgesehen vom überbetrieblichen Departement für Prävention des Sanitätsbetriebes Bozen können die territorialen Dienste und ihre Teilbereiche eventuell auch anderen Departements angehören, vor allem Departements für die Verbindung Krankenhaus-Territorium.
2) Die territoriale Direktion arbeitet im Hinblick auf die Effizienz und Angemessenheit der erbrachten Leistungsebenen, sowie auf den effizienten Einsatz der Ressourcen. Sie stellt eine grundsätzliche Einrichtung des Sanitätsbetriebes dar, stellt eine eigene Verantwortungsstelle dar und als solche unterliegt sie den Verfahren des "Tätigkeitsprogrammes und des Budgets", arbeitet gemeinsam mit der Generaldirektion des Sanitätsbetriebes an der strategischen Planung des Angebotes medizinischer Leistungen je nach Gesundheitsbedarf, sowie an der Ergebnisbewertung. Sie bewertet, genehmigt und sammelt, gemäß obengenanntem Verfahren, in einem einzigen Programm die Vorschläge der einzelnen, auf dem Territorium verteilten Dienste und Verantwortungsstellen.
Die Direktion beteiligt sich mittels Sammlung von Daten, Abschlussberichten und Reports, die das Territorium betreffen, zur Ausarbeitung von Vorschlägen seitens der Autonomen Provinz zur Erstellung der Landes- und gesamtstaatlichen Gesundheitspläne.
Die territoriale Direktion arbeitet eng mit der Krankenhausdirektion zusammen, um die Betreuungskontinuität sicher zu stellen. Zu diesem Zwecke werden eigene Arbeitsprotokolle und Betreuungspfade festgelegt, wobei auch die Errichtung von transmuralen Departements für die Verbindung Krankenhaus-Territorium, zwecks Schaffung von Synergien bei der Ressourcennutzung gefördert werden.
Zudem stellt sie die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen für Abnehmer und Personal sicher.
3) Die territoriale Direktion ist wie folgt zusammengesetzt:
der ärztliche Direktor des Territoriums
der Pflegedienstleiter des Territoriums
der Verwaltungsleiter des Territoriums
Die territoriale Direktion ist mit einem Sekretariat ausgestattet, das in der Lage ist, die Aufgaben selber zu erledigen.
Die Mitglieder der territorialen Direktion sichern gemeinsam, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich, die effiziente Verwaltung der Tätigkeiten des Territoriums, auch mit Hilfe geeigneter Kommunikationssysteme.
Die territoriale Direktion nimmt die von den entsprechenden Landesrichtlinien vorgesehenen Aufgaben im Bereich der Epidemiologie und der Entwicklung des territorialen Informationssystems wahr.
Im territorialen Bereich wird die berufliche Unabhängigkeit der Fachärzte des Sprengels sichergestellt.