1) Brot und Backwaren, Milch und Milcherzeugnisse, verpacktes Speiseeis, Lebensmittel, Obst und Gemüse, Getränke in Originalverpackung, auch alkoholische Getränke und Spirituosen. Qualitätsprodukte aus Südtirol mit dem Markenzeichen "Südtirol-Alto Adige", in Fertigpackung.
2) Reinigungsmittel und Toilettenartikel für das Haus und für die Person, Papier- und Schreibwaren, Souvenirs, Landkarten, Filme für Fotoapparate und Filmkameras;
3) Kerzen, Batterien, Gaslampen, kleine Gasflaschen und anderes Campingzubehör, kleines Elektromaterial.
Anmerkung:
Der Detailverkauf in Campingplätzen darf nur an Campinggäste erfolgen. Sobald die Campingtätigkeit endgültig oder zeitweilig eingestellt wird, muss die Detailhandelstätigkeit auch eingestellt werden.