1) Drucksachen, Bücher und andere gedruckte oder anderswie hergestellte Veröffentlichungen, audio-visuelle inbegriffen, welche die Film- oder Theaterproduktion betreffen;
2) Bekleidungsartikel, Spielsachen und andere Werbeartikel die eng in Bezug mit der Aufführung, den bereits vorgeführten, dem laufenden oder dem geplanten Film stehen;
3) Getränke, Süßigkeiten, Konditorwaren und Speiseeis inbegriffen, Trockenobst, Puffreis, Bonbons, Pralinen und Ähnliches in Fertigpackungen.
Anmerkung:
In den Kinosälen und in den Theatern können obgenannte Artikel ausschließlich an die Zuschauer, verkauft werden.