Hauptziel des gegenständlichen Plans ist die Festigung bzw. Konsolidation der Selbstversorgung, die als dynamisches Prinzip verstanden werden muss, das nicht immer ausschließlich auf die von den internationalen Richtlinien vorgelegten Parameter zurückgeführt werden kann. Die immer größere Diversifizierung der therapeutischen Eingriffe, sei es im chirurgischen, wie auch im medizinischen Bereich, in der Transplantationsmedizin usw. stellen einige der Beweggründe dar, die es nicht ermöglichen, den Blutbedarf, den Bedarf an seinen Bestandteilen und an Plasmaderivaten genau festzustellen. Was die Plasmaderivate betrifft, kommt noch die Einführung von Produkten aus der Biotechnologie auf dem Markt hinzu, welche den Bedarf an Plasmaderivaten humaner Herkunft verändern können.
Auf Grund der genannten Problematiken wird es deshalb zudem notwendig, die Programmierungstätigkeit im Rahmen dieses Plans in einer nationalen und nachfolgend auch in einer europäischen Optik zu verfolgen, und zwar, um den Bedarf sicherzustellen, welcher sich nicht nur auf den Bedarf auf Landesebene beschränkt, sondern ebenso folgende Punkte beinhaltet:
• den aktuellen Bedarf, aufgeschlüsselt nach einzelnen Komponenten und Gruppen, berechnet auf der Grundlage der jährlich zur Verfügung stehenden, gesammelten Daten aus dem Blutregister und auch aufgrund der möglichen Einführung neuer therapeutischer Maßnahmen, welche einen höheren Verbrauch an Hämoderivaten und an Blutbestandteilen erfordern;
• die Aufteilung aller Vollbluteinheiten in die entsprechenden Komponenten;
• die optimale Verwendung von Blut;
• die bestehenden Freiwilligenverbände;
• die aktuelle Anzahl von Spenderinnen und Spendern, mit Hauptaugenmerk auf den Bedarf gemäß erstem Punkt;
• die Möglichkeit eines Anstiegs von Blutspenderinnen und Blutspendern und/oder der Spendehäufigkeit mit Verweis auf den Bedarf gemäß Punkt 1;
• die Leistungsfähigkeit auch für apheretische Verfahren, gemäß den Kriterien der Rationalisierung und der Wirtschaftlichkeit.
Auf diesen Grundlagen muss jedes Jahr bis zum 30. November des laufenden Jahres eine jährliche Programmierung der Sammlung von Blut und/oder seiner Bestandteile für das darauffolgende Jahr erarbeitet werden.