Um die Ziele, gemäß Art. 2 erreichen zu können, befürwortet die Landesverwaltung nach Einholen des Gutachtens von Seiten der Landeskommission für den Bluttransfusionsdienst, die Bearbeitung von spezifischen Vorhaben, in die Institutionen, wissenschaftliche Gesellschaften, Techniker und Freiwilligenverbände des Bereichs eingebunden wurden, und zwar auch deshalb, um die Bevölkerung im allgemeinen in folgende Thematiken mit einzubeziehen:
• Verbreitung der Spendekultur und der Solidarität;
• Gesundheitserziehung und Berücksichtigung von Verhaltensweisen zur Gesundheitserhaltung und Lebensgewohnheiten;
• epidemiologische Beobachtung der Spenderinnen und Spender als Veranschaulichung der Bevölkerungsentwicklung;
• Überwachung der therapeutischen Wirksamkeit von Transfusionen und der transfusionsbedingten Pathologien;
• genetische Studien bei den Knochenmarkspendern.