Der vorliegende Plan bezieht sich bindend auf das Staatsgesetz vom 21. Oktober 2005, Nr. 219 über die „Neuregelung der Tätigkeiten im Bereich der Bluttransfusionen und der nationalen Produktion von Blutbestandteilen“, auf das Ministerialdekret vom 3. März 2005 in geltender Fassung, welches die „Bedingungen, Merkmale und Voraussetzungen für die Vollblutspende und Spende der Blutbestandteile“ regelt, auf das Ministerialdekret vom 3. März 2005 in geltender Fassung, über „die Protokolle für die Feststellung der Eignung der Spenderinnen und Spender sowie der Blutbestandteile“, auf den Art. 13 des Landesgesetzes vom 23. Juli 2007, Nr. 6, auf das Staat-Regionen-Abkommen vom 16.12.2010 wie auch auf die Richtlinien bzw. Empfehlungen der Europäischen Union zur Bluttransfusionen.
Der Blutplan verfolgt konkret folgende Ziele:
• Sicherstellung der Selbstversorgung mit Blutbestandteilen und Plasmaderivaten im Land. Es gilt dafür Sorge zu tragen, dass Blutkonserven nicht nur in Dringlichkeits- und Notfällen, sondern auch für Patientinnen und Patienten mit seltenen Blutgruppen verfügbar sind;
• Unterstützung anderer Provinzen und/oder Regionen im Fall des Auftretens von Versorgungsengpässen an Blutkomponenten und Plasmaderivaten mittels Anwendung transparenter und vorbestimmter Kriterien;
• Unterstützung der freiwilligen, unbezahlten regelmäßigen Vollblutspende sowie der differenzierten Komponentenspende mittels apheretischer Prozeduren;
• Förderung des korrekten Umgangs mit Blut durch Information über die Transfusionspraktiken und den Einsatz von Plasmaderivaten;
• Beibehaltung hoher Qualitäts-, Effizienz- und Effektivitätsstandards des Transfusionssystems sowie Schutz der Gesundheit des/r Blutspenders/Blutspenderin und des/r Empfängers/Empfängerin, nicht zuletzt durch Einführung eines Hämovigilanzsystems;
• Anwendung einheitlicher Betreuungsstandards im Bereich der Transfusion in allen Krankenhäusern der Provinz Bozen;
• Förderung der Knochenmarkspende und der Nabelschnurblutspende.