Landesgesetz vom 15. Dezember 1980, Nr. 35
Änderungen am Landesgesetz vom 24. Juli 1980, Nr. 25: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1980 und für den Dreijahreszeitraum 1980-1982, sowie über die Übertragung von Mitteln des Jahres 1979
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