Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Kaminkehrer besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 12 Stunden),
- b) einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 12 Stunden):
Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.
Prüfungsaufgabe: Dauer: 12 Stunden
A)
- - Reinigung der von der Kommission vorgegebenen Feuerstätten und Kamine
- - Orientierung am und im Kehrobjekt
- - Erstellen der Dachdraufschauskizze mit Legende
- - Erstellen des Mängelberichtes
- - Erstellen der Rechnung mit allen Gesetzlichen Bestandteilen
- - Kundengespräch
B)
- - Fachgerechte Anwendung des Meßgerätes
- - Rauchgasmessung bei Ölfeuerstätten und bei A-B und C Gasgeräten
- - Errechnen des feuertechnischen Wirkungsgrades mittels Formel
- - Ausfüllen des Messprotokolles
- - Tankkontrolle
- - Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen der Messung
- - Kundenberatung
Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):
Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat. Weiters muß er die gesetzlichen Bestimmungen (Kehrordnung, Tarifberechnung, Messung u.s.w.) kennen wie sie in den Staats-, Regional- und Landesgesetzen vorgesehen sind. Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.