Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Stricker besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer 8 Stunden),
- b) einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer 8 Stunden):
Bei der praktischen Prüfung müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:
- - Anfertigen einer Weste, mit oder ohne Ärmel, auf einer Strickmaschine der Teilung E-5;
- - Taschen;
- - Knopflöcher;
- - Muster nach freier Wahl;
- - V- oder runder Ausschnitt;
- - die Einfassungen an der Kante und dem Ärmelloch können von Hand oder maschinell ausgeführt werden;
- - die Einfassungen können nach Wahl gestrickt werden;
- - die Materialauswahl ist frei;
- - sämtliches Verbrauchsmaterial ist vom Kandidaten selbst mitzubringen.
- Bewertungskriterien:
- Bei der Beurteilung wird besonders Wert gelegt auf:
- - Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
- - Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
- - Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
- - Gesamtbild;
- - Maßgenauigkeit.
Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):
Zum Fachgespräch wird zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.
Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Arbeitskunde, Werkstoffkunde, Fachrechnen und Unfallverhütung, Erkennen verschiedener Strickmuster (Musteranalyse).
Zum Fachgespräch sind der Schulordner der Abschlußklasse, die Materialliste und die Vorkalkulation des Prüfungsstückes bis zum Verkaufspreis mitzubringen.
Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.
Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.