Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Fußpfleger besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer 3 Stunden),
- b) einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer 3 Stunden):
Die Prüfung umfaßt die Durchführung folgender Tätigkeiten am geeigneten lebenden Modell. Die anwesenden Modelle werden ausgelost.
Das Verbrauchsmaterial und die Geräte werden auf Wunsch von der Schule zur Verfügung gestellt.
Arbeitsgänge: ............................................................................Höchstdauer
- 1) Vorbereitung, Ordnung, Hygiene, Sauberkeit am Arbeitsplatz........10 Min.
Handhabung der Geräte - 2) Diagnose und Anamnese (Fußabdruck und Fußdeformität)...........15 Min.
- 3) Komplette Fußpflege, Entfernung von Hyperkeratosen am ...........60 Min.
Fuß, Lackieren - 4) Anbringen eines Okklusivverbandes und Druckschutzverbandes ...15 Min.
- 5) Spangentechnik........................................................................15 Min.
- 6) Massage an Fuß und Bein.......................................................... 10 Min.
...................................................................................................125 Min.
Bewertungskriterien:
Für die Bewertung der bei der praktischen Gesellenprüfung ausgeführten Arbeiten werden folgende Kriterien angewandt:
- - Richtigkeit der Diagnose;
- - Handhabung und Anwenden der Instrumente, Apparate und Produkte;
- - Sorgfalt der Arbeitsausführung;
- - die verschiedenen Arbeitsgänge sind innerhalb der vorgegebenen Zeit durchzuführen.
Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):
Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.
Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Dermatologie, Ernährungslehre, Werkstoffkunde/ Warenkunde, Arbeitskunde, Anatomie, Fachzeichnen, Verkaufskunde.
Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.
Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.
Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.