Kundgemacht im A.Bl. vom 22. Februar 1983, Nr. 9.
Die Gemeinde, der Gemeindenverband und die Talgemeinschaft beteiligen sich an den Ausgaben der Familienberatungsstelle mit einem fixen Betrag pro Einwohner.
Außerdem werden der Beratungsstelle die laufenden Ausgaben für die Eröffnung der Außenstelle, wenn diese nicht schon vorhanden ist, erstattet sowie die Fahrt- und Beförderungsspesen für das Personal, das in der Außenstelle arbeitet.